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Steuern beim Immobilienkauf in Italien

Dieser Leitfaden bietet eine erste Orientierung und soll einen Überblick über die wichtigsten Steuern beim Immobilienkauf in Italien geben.

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Italien an?

KAUF GEBRAUCHTER IMMOBILIEN

Für den Kauf gebrauchter Immobilien zahlen Sie in Italien eine Registergebühr, die bei 2 % des Katasterwerts für Hauptwohnsitze und 9 % des Katasterwerts für Zweitwohnsitze oder Ferienimmobilien liegt. Diese Registergebühr entspricht in etwa der Grunderwerbssteuer. Zusätzlich werden jeweils pauschal 50 Euro für die Hypotheken- und Katastersteuer fällig. 

KAUF VON NEUBAUTEN

Beim Kauf von Neubauten von einem Bauträger fällt die Mehrwertsteuer an: 4 % für Hauptwohnsitze und 10 % für Zweitwohnsitze oder Ferienimmobilien, basierend auf dem verbrieften Kaufpreis. In diesem Fall betragen die Hypotheken- und Katastersteuer sowie die Registersteuer jeweils pauschal 200 Euro. Handelt es sich um eine Luxusimmobilie, wie etwa eine großflächige Neubauvilla mit weitläufigem Grundstück und hochwertiger Ausstattung, und wird diese im Kataster unter den Kategorien A1, A8 oder A9 eingetragen, fällt eine Mehrwertsteuer von 22 % auf den Kaufpreis an. Dies stellt jedoch die Ausnahme dar und ist bei marktüblichen Neubauvillen nicht geschuldet. 

ENTSCHEIDENDE FAKTOREN FÜR DIE STEUERBERECHNUNG

Um die genauen Steuern zu berechnen, ist entscheidend, ob es sich um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt und ob der Verkäufer oder Käufer eine Privatperson oder eine Gesellschaft ist. Besonders bei Transaktionen, an denen eine Gesellschaft beteiligt ist, kann sich die steuerliche Situation ändern und muss im Einzelfall geprüft werden.
Zur Übersicht haben wir für Sie zwei Tabellen erstellt, die die Steuern für den Kauf einer gebrauchten Immobilie und einer Neubauimmobilie auflisten.

Ankauf von gebrauchten Immobilien

Ankauf von Neubau Immobilien

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